Wir gestalten Grundsteuer fairer
Thüringen nutzt die neue Länderöffnungsklausel, um die Grundsteuer gerechter zu gestalten. Das Land passt die Steuermesszahlen für Wohn- und Nichtwohngrundstücke gezielt an: Für Wohnimmobilien sinkt die Messzahl von 0,31 ‰ auf 0,23 ‰, während Nichtwohn- und Gewerbegrundstücke künftig mit 0,59 ‰ stärker belastet werden. Gleichzeitig haben die Gemeinden nun die Möglichkeit, differenzierte Hebesätze festzulegen und so örtliche Besonderheiten zu berücksichtigen. Der BSW Thüringen bewertet diese Anpassungen als wichtigen Schritt zu mehr Steuergerechtigkeit und zur Entlastung von Wohnungseigentümerinnen und -eigentümern.
Die Reform bringt für Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnimmobilien spürbare Vorteile: Die niedrigere Messzahl reduziert die Steuerbelastung, die klare Regelung macht Eigentümer statt Nutzer zum Steuerschuldner und sorgt so für mehr Planungssicherheit. Der BSW Thüringen sieht hierin eine positive Entwicklung, die insbesondere kleineren Eigentümern zugutekommt und die Wohnungswirtschaft verlässlicher macht.
Auch Mieterinnen und Mieter können indirekt von der Reform profitieren. Da Vermieter die Grundsteuer meist auf die Nebenkosten umlegen, könnten sinkende Steuersätze bei Wohnimmobilien zu moderateren Betriebskosten führen. Der BSW Thüringen begrüßt, dass die Landesregierung mit dieser Reform das Ziel verfolgt, Wohnen in Thüringen spürbar zu entlasten – und damit sowohl Eigentümer als auch Mieterinnen und Mieter.

